Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an öffentlichen Stadtführungen

 

Verkauf

Verkauf über westticket und eventim, bei DORTMUNDtourismus und den teilnehmenden Vorverkaufsstellen. Restplätze sind nach Voranmeldung unter +49 231-39562970 beim Gästeführer erhältlich.

 

Stornobedingungen

Nach dem Kauf eines Tickets ist der Umtausch/ Rückgabe nicht mehr möglich. Ausnahme: Bei Absage einer Stadtführung durch den Veranstalter wird der volle Kartenpreis erstattet. Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Ticketpreises begrenzt.

 

Ermäßigungen

Kinder bis 12 Jahre erhalten eine Ermäßigung von 25 %.

Die gesetzlichen Vorschriften für den Einsatz von Kindersitzen sind zu beachten. Entsprechende Kindersitze sind mitzubringen. Andere Ermäßigungen sind nicht möglich.

 

Barrierefreiheit

Hinweise für Gehbehinderte: Je nach Tour können längere Wegstrecken oder Hindernisse z.B. Treppen zu überwinden sein. Die Mitnahme von Rollstuhlfahrern ist nur eingeschränkt möglich. Informationen erhalten Sie unter Tel. +49 231-39562970.

 

Verpflegung

Während der Touren erfolgt, sofern nicht anders angegeben, keine Verpflegung.

 

Urheberrecht

Das Mitschneiden der Moderation ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich meineHeimat.ruhr rechtliche Schritte vor.

 

Einschränkungen

Baustellen, Veranstaltungen und andere nicht vorhersehbare Situationen können den Ablauf einer Rundfahrt oder eines Rundganges beeinflussen und sind kein Grund für eine Reklamation.

 

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist zu empfehlen. meineHeimat.ruhr arbeitet ausschließlich mit lizensierten Busunternehmern zusammen.

 

Haftung

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Touren auf eigene Gefahr und Risiko stattfindet. meineHeimat.ruhr übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden. Die Stadtführungen können sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege führen. Die Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Der Kunde oder die Teilnehmer einer Gruppe des Kunden haften für jeden Schaden, der durch oder an die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

 

Die Teilnahme an Stadtführungen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Bei Führungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt der Gästeführer nicht die Aufsichtspflicht.

 

Betreten von Gebäuden: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betreten von Gebäuden oder umfriedeten Grundstücken im Rahmen einer Führung auf eigene Gefahr erfolgt.

 

Der Gästeführer haftet in jedem Fall nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder durch seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung des Gästeführers bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie des vereinbarten Zeitrahmens und ist begrenzt auf den Betrag des Führungshonorars.

 

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtstreitigkeiten besteht in Dortmund, vorbehaltlich zwingender abweichender gesetzlicher Gerichtsstände.

 

Kenntnisnahme und Anerkennung der AGB

Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen für sich und die Reiseteilnehmer mit der Erteilung des Vermittlungsauftrages an. Erhält er erst nach Auftragserteilung hiervon Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an individuellen und speziellen Stadtführungen

 

Buchung

Die Buchung des Bestellers wie auch die Buchungsbestätigung erfolgt in schriftlicher Form. Mit dem Versand der Buchungsbestätigungen über die Vermittlung einer Führung an den Besteller und den Gästeführer mit den Buchungsdaten und den ladungsfähigen Adressen der Vertragspartner ist das Vermittlungsgeschäft erfolgreich abgeschlossen.

 

Maximale Teilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl richtet sich der jeweiligen Stadtführung.

Die maximale Gruppengröße für Führungen zu Fuß liegt bei 20 Teilnehmern pro Gästeführer.

Bei innerstädtischen Radtouren liegt die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe bei 15 Personen. Bei Segwaytouren liegt die maximale Teilnehmerzahl bei 8 Personen.

Bei Überschreitung der angegebenen maximalen Gruppengröße wird ein zusätzlicher Zuschlag in Höhe des vereinbarten Grundhonorars der Führung berechnet.

Bei Stadtführungen per Bus wird ein Gästeführer pro Bus eingesetzt.

 

Zahlungsweise

Mit der Auftragsbestätigung erhält der Kunde die entsprechende Rechnung. Der Führungspreis ist grundsätzlich fünf Tage vor Beginn der Führung fällig (Zahlungseingang).

 

Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Anfallende Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen gehen vollständig zu Lasten des Bestellers.

 

Anfallende Eintrittsgelder sind nicht im Führungspreis enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich vermerkt.

 

Start und Ziel

Bei Busrundfahrten wird mit dem Auftraggeber ein Treffpunkt in der Dortmunder Innenstadt vereinbart. Liegen Start und Ziel an einem anderen Ort, wird hierfür eine Entfernungspauschale berechnet. Diese beträgt für Starts und Ziele innerhalb Dortmunds 15,00 Euro, für Nachbarstädte 30,00 Euro.

Sind Start und Ziel nicht identisch, wird der entsprechende Betrag doppelt fällig.

 

Umbuchungen und Stornierungen des Bestellers

Umbuchungen und Stornoaufträge werden von meineHeimat.ruhr nur in schriftlicher Form entgegengenommen und bearbeitet. Umbuchungen werden, sofern sie terminlich möglich sind, unter Berücksichtigung der geltenden Stornofristen kostenfrei vorgenommen.

Eine kostenfreie Stornierung ist für den Besteller dann möglich, wenn zwischen dem Tag der vermittelten Führung und der Stornierung mindestens sechs Tage liegen. Liegen nur fünf bis drei Tage dazwischen, stellt der Gästeführer 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung.

Bei weniger als drei Tagen zwischen Stornierung und Führung und im Falle des Nichterscheinens stellt der Gästeführer das vereinbarte Honorar in voller Höhe in Rechnung.

 

Wartezeit/Ausfall

Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe hält der Gästeführer eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Beginn ein. Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Führung als ausgefallen und begründet somit den Anspruch auf ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars.

Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit wird die Verspätung auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Führung entsprechend verkürzt.

Sofern möglich, können Gästeführer und Besteller festlegen, dass die ursprünglich vorgesehene Dauer, allerdings mit entsprechender Honorarerhöhung, eingehalten wird.

Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung des Bestellers. Bei Nichtantritt, Abbruch oder Nichtinanspruchnahme, auch von Teilen, der vermittelten Leistungen durch den Besteller ist der Gästeführer berechtigt, das volle vereinbarte Honorar zu verlangen.

 

Ist der Gästeführer nicht bis spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am Treffpunkt erschienen, bemühen wir uns, Ihnen einen anderen Gästeführer zu vermitteln. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf die volle vereinbarte Dauer der Führung.

 

Barrierefreiheit

Hinweise für Gehbehinderte: Je nach Tour können längere Wegstrecken oder Hindernisse z.B. Treppen zu überwinden sein. Die Mitnahme von Rollstuhlfahrern ist nur eingeschränkt möglich. Informationen erhalten Sie unter Tel. +49 (0)231/ 9812333.

 

Verpflegung

Während der Touren erfolgt, sofern nicht anders angegeben, keine Verpflegung.

 

Urheberrecht

Das Mitschneiden der Moderation ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich meineHeimat.ruhr rechtliche Schritte vor.

 

Einschränkungen

Baustellen, Veranstaltungen und andere nicht vorhersehbare Situationen können den Ablauf einer Rundfahrt oder eines Rundganges beeinflussen.

 

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist zu empfehlen. meineHeimat.ruhr arbeitet ausschließlich mit bereits lizensierten Busunternehmern zusammen.

 

Haftung

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Touren auf eigene Gefahr und Risiko stattfindet. meineHeimat.ruhr übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden. Die Stadtführungen können sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege führen. Die Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Der Kunde oder die Teilnehmer einer Gruppe des Kunden haften für jeden Schaden, der durch oder an die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

 

Die Teilnahme an Stadtführungen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Bei Führungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt der Gästeführer nicht die Aufsichtspflicht.

 

Betreten von Gebäuden: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betreten von Gebäuden oder umfriedeten Grundstücken im Rahmen einer Führung auf eigene Gefahr erfolgt.

 

Der Gästeführer haftet in jedem Fall nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder durch seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung des Gästeführers bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie des vereinbarten Zeitrahmens und ist begrenzt auf den Betrag des Führungshonorars.

 

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtstreitigkeiten besteht in Dortmund, vorbehaltlich zwingender abweichender gesetzlicher Gerichtsstände.

 

Kenntnisnahme und Anerkennung der AGB

Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen für sich und die Reiseteilnehmer mit der Erteilung des Vermittlungsauftrages an. Erhält er erst nach Auftragserteilung hiervon Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.

 

Sonderfristen Stornierung eines gebuchten Programms und Teilnahmebedingungen

 

Busgestellung

Im Falle der Stornierung einer gebuchten Busgestellung bis 21 Arbeitstage (Mo-Fr) vor dem Termin wird eine Planungspauschale von 10% des Endpreises in Rechnung gestellt.

Liegen zwischen dem Tag der Stornierung und dem Termin der gebuchten Busgestellung

20 bis 10 Arbeitstage, werden Ihnen 60% des Endpreises in Rechnung gestellt.

9 bis 4 Arbeitstage, werden Ihnen 80% des Endpreises in Rechnung gestellt.

 

Bei weniger als vier Arbeitstagen zwischen Stornierung und Termin der gebuchten Busgestellung und im Falle des Nichterscheinens wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Sind in einer Buchung mehrere Fahrten enthalten, gilt als Termin der gebuchten Busgestellung der erste Fahrttermin der Gesamtbuchung.

 

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist zu empfehlen. meineHeimat.ruhr arbeitet ausschließlich mit bereits lizensierten Busunternehmern zusammen.

 

Skywalk

 

Eine kostenfreie Stornierung oder Reduzierung der Bestellung ist für Sie dann möglich, wenn zwischen dem Tag des gebuchten Programms und der Stornierung mindestens sechs Tage liegen. Liegen nur fünf bis drei Tage dazwischen, werden Ihnen 50% des Endpreises in Rechnung gestellt. Bei weniger als drei Tagen zwischen Stornierung und Termin des Programms und im Falle der Nichtinanspruchnahme wird der Endpreis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Eine Garantie auf Teilnahme kann nur für die angemeldete Personenzahl gewährt werden.

 

BESONDERE HINWEISE

 

Da es sich um eine Industrieanlage mit typischen Einbauten, Treppen und Rohretagen handelt, bitten wir um Verständnis dafür, dass jeder Gast vor der Führung eine Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben muss.

 

Das Betreten des Skywalk und der Hochofenanlage geschieht auf eigene Gefahr. Der Aufenthalt innerhalb der Hochofenanlage ist ausschließlich in der geschlossenen Gruppe und in unmittelbarer Nähe des Gästeführers sowie ausschließlich auf den erkennbar hergerichteten Wegen erlaubt. Ungesicherte, eingezäunte oder abgetrennte Geländebereiche oder auch Geländebereiche, die nicht ausdrücklich vom Gästeführer als zugänglich ausgewiesen wurden, dürfen nicht betreten werden, da Unfallgefahr besteht.

 

Mögliche Unebenheiten oder Stolperkanten sind zu beachten. Ebenso ist es an einigen kurzen Passagen nötig, auf tiefe Konstruktionen in Kopfhöhe zu achten und ggf. gebückt zu gehen. Hinweisschilder und Anweisungen der Gästeführer sind unbedingt zu beachten.

 

Das Tragen von festem Schuhwerk und Schutzhelm (Helm vom Anbieter leihweise gestellt) wird für das Betreten des Bereichs der Hochofenanlage vorausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass auf einigen Flächen und Wegen kein oder nur eingeschränkter Winterdienst erfolgt.

 

Fotografieren ist für den privaten, nicht kommerziellen Zweck gestattet. Kommerzielle Fotoaufnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Eigentümers.

 

Die folgende Haftungsausschlusserklärung ist vor Tourbeginn zu unterschreiben.

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSSERKLÄRUNG

 

Die Teilnahme am Rundgang auf dem Skywalk und in der Hochofenanlage geschieht ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

 

Die Teilnahme am Rundgang ist nur denjenigen gestattet, die die Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben.

 

Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Sachschäden übernimmt meineHeimat.ruhr keine Haftung. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung der Kardinalpflichten, sofern und soweit die Schäden durch meineHeimat.ruhr oder seine Erfüllungsgehilfen verschuldet sind.

 

Die Teilnahme an dem Rundgang ist Personen nicht gestattet, die an körperlichen Gebrechen leiden, oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen, Bluthochdruck oder Höhenangst wird ausdrücklich hingewiesen.

 

Bei dem Rundgang ist den Anweisungen der Tourenführer Folge zu leisten.

 

Für Schäden, die durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen oder dadurch entstehen, dass Anweisungen von meineHeimat.ruhr oder deren Erfüllungsgehilfen nicht Folge geleistet wird, übernimmt meineHeimat.ruhr keine Haftung.

 

Gegenüber Unternehmern ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen. Haftung für Dritte ist ausgeschlossen.

 

Ich habe die „Besonderen Hinweise“ und die Haftungsausschlusserklärung gelesen und verstanden und erkenne sie mit meiner umseitigen Unterschrift ausdrücklich an.

 

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt durch meineHeimat.ruhr, Heike Regener. Der Versand der Rechnung erfolgt grundsätzlich per E-Mail.